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Der Deutsche Bundestag hat heute das sogenannte Präventionsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßt das Präventionsgesetz und hält es für einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zum notwendigen Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention. Auch der Westfälische Turnerbund leistet über seine Vereine und deren Angebote einen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung.

„Der deutsche Sport wird durch das nun verabschiedete Gesetz als professioneller, verlässlicher und anerkannter Partner für das Gesundheitssystem bestätigt. Mit seinen 98 Mitgliedsorganisationen, seinen über 90.000 Vereinen und seinen 8,6 Mio. ehrenamtlich und freiwillig Engagierten wird der DOSB auch weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Volksgesundheit leisten und ihn auf der Basis dieses Gesetztes noch steigern“, sagte DOSB-Vizepräsident Walter Schneeloch. Schneeloch verwies dabei auf die Erwähnung gesundheitsspezifischer Bewegungsangebote im Gesetzestext und auf spezielle Maßnahmen wie SPORT PRO GESUNDHEIT und das REZEPT FÜR BEWEGUNG, die im Begründungsteil des Gesetzes gewürdigt werden.

Mit der heute verabschiedeten Form des Gesetzes wird sichergestellt, dass die Krankenkassen ihren Versicherten auch zukünftig Boni für die Teilnahme an praxisbewährten gesundheitsförderlichen Angeboten wie etwa das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens oder qualitätsgesicherte Bewegungsangebote in vereinseigenen Fitnessstudios leisten können, selbst wenn es sich dabei nicht um zertifizierungsfähige Leistungen nach § 20 Absatz 5 handelt.

Mittels einer deutlichen Stärkung der Prävention will das Gesetz lebensstilbedingte Volkskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Adipositas oder Herz-Kreislauf-Schwächen eindämmen und Menschen zu einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung animieren. Das Gesetz soll Grundlage sein, damit Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe aller Sozialversicherungsträger und aller relevanten Akteure in den Ländern und Kommunen ausgestaltet wird. Das Gesetz ist dabei jedoch nicht als eigenständiges Gesetz konzipiert, sondern ist integraler Bestandteil des Sozialgesetzbuches SGB V und bezieht sich vor allem auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Das neue Präventionsgesetz sieht vor, die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung ab 2016 mehr als zu verdoppeln, von aktuell 3,09 Euro auf jährlich 7 Euro für jeden Versicherten. Folglich könnten die Krankenkassen künftig mindestens 490 Millionen Euro im Jahr für Prävention investieren. Hinzu kommt der Beitrag der Pflegekassen in Höhe von 21 Millionen Euro. Damit stehen künftig jährlich 511 Millionen Euro für gesundheitsfördernde Leistungen bereit. Auch sollen die Qualität von Präventionsmaßnahmen sichergestellt, Leistungen weiterentwickelt und das Zusammenwirken von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und Arbeitsschutz verbessert werden. Gerade kleine und mittelständische Betriebe sollen über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun.

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