Mit dem 15. Juni 2020 erhält die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVo) Gültigkeit. Sie eröffnet dem Sport in NRW neue Möglichkeiten, überträgt den Vereinen und Verbänden jedoch zunehmend Verantwortung für die ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Umsetzung der Vorgaben. Coronaschutzverordnung 15.6.2020
Die wesentlichen Änderungen
Ab dem 15.06.2020
- Ist nicht-kontaktfreier Sport mit bis zu 30 Personen im Freien erlaubt
- Ist nicht-kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Personen auch drinnen erlaubt
- Jeglicher kontaktfreie Wettkampfbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und im öffentlichen Raum
- Sind nicht-kontaktfreie sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30 Personen im Freien erlaubt (Rückverfolgbarkeit sicherstellen)
- Sind nicht-kontaktfreie sportliche Wettbewerbe mit bis zu 10 Personen in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig (Rückverfolgbarkeit sicherstellen)
- Tanzsportvereine dürfen somit auch wieder aktiv werden
- Laut Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO ist auch der Betrieb von Billard-Tischen und Dart-Anlagen wieder zulässig
Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten!