Am 13. Januar tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft. Für Lehrgangsteilnehmer unserer Lehrgänge in der Landesturnschule ändern sich demnach die Zutrittsregeln. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten hat, braucht ab dem 13, Januar keinen zusätzlichen Schnelltest oder PCR-Test vorlegen. Für alle Telnehmer ohne Boosterimpfung gilt nach wie vor die 2-G Plus-Regelng. Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Coronaschutzverordnung sind hier nachzulesen Coronaschutzverordnung NRW, pdf Anlage zur Coronaschutzverordnung(96 KB) , Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW,