Ab dem 2. November 2020 haben die Bundesländer neue einheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die ARAG Sportversicherung wiederholt daher ihre Zusage aus dem Frühjahr 2020 und gewährt Sportvereinen bei der Durchführung des satzungsmäßigen Sportbetriebes sowie den Mitgliedern bei der Teilnahme daran Versicherungsschutz. Detaillierte Informationen können hier nachgelesen werden pdf ARAG-Sportversicherung unter Corornabedingungen(372 KB) .
Versicherungsschutz für Sportvereine
