Digitale Lernmöglichkeiten

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Sportverein 2030 - Vereinsberatung

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I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Westfälischer Turnerbund e. V.

Zum Schloss Oberwerries

59073 Hamm

Tel. 02388 / 30000-22

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II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Tel.: 040-540 90 97 90

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III. Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

IV. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

  1. Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
  2. Das Betriebssystem des Nutzers
  3. Den Internet-Service-Provider des Nutzers
  4. Die IP-Adresse des Nutzers
  5. Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  6. Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  7. Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden

Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

V. Verwendung von Cookies

a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Unsere Webeseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.

Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.

In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert und übermittelt:

  1. Bildschirmauflösung

Wir verwenden auf unserer Website darüber hinaus Cookies, die eine Analyse des Surfverhaltens der Nutzer ermöglichen.

Auf diese Weise können folgende Daten übermittelt werden:

  1. Eingegebene Suchbegriffe
  2. Häufigkeit von Seitenaufrufen
  3. Inanspruchnahme von Website-Funktionen

b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies zu Analysezwecken ist bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

c) Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

Für folgende Anwendungen benötigen wir Cookies:

  1. Bildschirmauflösung

Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

Die Verwendung der Analyse-Cookies erfolgt zu dem Zweck, die Qualität unserer Website und ihre Inhalte zu verbessern. Durch die Analyse-Cookies erfahren wir, wie die Website genutzt wird und können so unser Angebot stetig optimieren.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

VI. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion)

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.

Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.

Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.

VII. Newsletter

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit einen kostenfreien Newsletter zu abonnieren. Dabei werden bei der Anmeldung zum Newsletter die Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt.

Zudem werden folgende Daten bei der Anmeldung erhoben:

Name, E-Mail-Adresse

Es müssen die tatsächlich erhobenen weiteren Daten angegeben werden. Dies können beispielsweise sein:

  1. IP-Adresse des aufrufenden Rechners
  2. Datum und Uhrzeit der Registrierung

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgang Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Es erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für den Versand von Newslettern keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletters durch den Nutzer ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Erhebung der E-Mail-Adresse des Nutzers dient dazu, den Newsletter zuzustellen.

Die Erhebung sonstiger personenbezogener Daten im Rahmen des Anmeldevorgangs dient dazu, einen Missbrauch der Dienste oder der verwendeten E-Mail-Adresse zu verhindern.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die E-Mail-Adresse des Nutzers wird demnach solange gespeichert, wie das Abonnement des Newsletters aktiv ist.

Die sonstigen im Rahmen des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten werden in der Regel nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Das Abonnement des Newsletters kann durch den betroffenen Nutzer jederzeit gekündigt werden. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link.

Hierdurch wird ebenfalls ein Widerruf der Einwilligung der Speicherung der während des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten ermöglicht.

VIII. E-Mail-Kontakt

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Über unsere Webseite ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es verfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

IX. Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1. Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2. Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1)       wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(2)       die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(3)       der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4)       wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4. Recht auf Löschung

a) Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2)       Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3)       Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5)       Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

(6)      Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1)       zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2)       zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(3)       aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4)       für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5)       zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5. Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6. Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1)       die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

(2)       die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7. Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

(1)       für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

(2)       aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

(3)       mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

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Stand: 6.11.2017 Außerordentlicher Landesturntag

§ 1     Name und Zweck des Verbandes

(1) Der Westfälische Turnerbund e.V., - nachstehend WTB genannt -, pflegt das von Friedrich Ludwig Jahn begründete deutsche Turnen.

(2) Er ist der regional zuständige Fachverband für das vielseitige Turnen, Gymnastik und Turnspiele und vertritt somit den Leistungs-, Breiten-, Freizeit-, Fitness- und Gesundheitssport. Er betreut die vom Deutschen Turner-Bund vertretenen Sportarten und Fachgebiete ganzheitlich.

(3) Er pflegt und fördert musische und kulturelle Aktivitäten.

(4) Träger der Angebote sind die Vereine, die Turngaue und der WTB. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten zu sportlicher Betätigung, zu sinnvoller Freizeitgestaltung und gesundheitsbewusstem Verhalten sowie zum Erleben von Gemeinschaft und sozialer Verantwortung. Dabei übernehmen sie Verantwortung für die Umwelt und setzen sich aktiv für ein umweltgerechtes Sporttreiben ein.

(5) Der WTB sieht es als seine vorrangige Aufgabe an, die Vereine und seine Untergliederungen bei der Erfüllung dieser Ziele und Aufgaben zu unterstützen.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Aus- und Fortbildung sowie die Planung und Organisation eines umfangreichen Veranstaltungs- und Wettkampfprogramms. Grundlage für die Durchführung sind die Ordnungen.

(6) Der WTB setzt sich für eine Verbesserung der Lebensqualität, für sinnvolle Freizeitgestaltung, für die Förderung der Gesundheit ein und erfüllt pädagogische und soziale Aufgaben. Er beachtet bei seinen Entscheidungen die Umweltverträglichkeit.

(7) Der WTB stellt sich diese Ziele und Aufgaben in Anerkennung der Menschenrechte, der parteipolitischen Neutralität, religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie unter Berücksichtigung der Vielfalt an Lebensformen und Kulturen. Dabei bekennt er sich zum freiheitlichen Staat demokratischer Ordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

(8) Der WTB fördert das Leistungsstreben seiner Sportlerinnen und Sportler. Er widmet sich besonders der Ausbildung talentierter Athletinnen und Athleten.

(9) Er bekennt sich zu den Prinzipien eines humanen Leistungssports. Dabei verurteilt und bekämpft er Doping in jeglicher Form.

(10) Der WTB, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen und Gesetze und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.

(11) Der WTB, seine Mitglieder und Mitarbeiter treten rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie  körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen.

 

§ 2       Gemeinnützigkeit

(1) Der WTB hat seinen Sitz in Hamm und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamm unter Nummer VR 609 eingetragen.

(2) Der WTB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der WTB ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des WTB dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des WTB fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

(3) Bei Bedarf können Tätigkeiten im Verband im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen und der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

Die Entscheidung über eine entgeltliche Tätigkeit trifft das Präsidium.

(4) Der WTB kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Gesellschaften gründen oder sich an solchen beteiligen. Die Entscheidung hierüber trifft der Hauptausschuss.

 

§ 3       Mitgliedschaft

(1) Der WTB ist Mitglied im Deutschen Turner-Bund (DTB) und im Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW).

Er kann Mitglied in weiteren Organisationen sein, wenn es zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Der WTB übt die jeweilige Mitgliedschaft im gemeinsamen Interesse seiner Mitglieder aus.

(2) Der WTB ist in Turngaue eingeteilt. Diese sind rechtlich selbstständige Untergliederungen des Verbandes.

(3) Mitglieder im WTB sind die Vereine, die gleichzeitig Mitglied im regional zuständigen Turngau sind.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass Turnen im Sinne dieser Satzung betrieben wird und eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegt.

Das Aufnahmeverfahren läuft formal direkt über den WTB in Abstimmung mit den Turngauen. Näheres regelt die Beitrittsordnung.

Im Falle einer Nichtaufnahme steht dem Antragssteller das Recht zu, den Rechtsausschuss anzurufen.

Weitere Vereine außerhalb der regionalen Zuständigkeiten des WTB und Institutionen können außerordentliches Mitglied werden, wenn sie sich im Sinne des WTB betätigen oder der Aufgabenstellung des WTB dienlich sind. Über ihre Aufnahme entscheidet der Hauptausschuss. Anträge sind schriftlich an den WTB zu stellen.

Mit der Mitgliedschaft wird die Verbindlichkeit dieser Satzung und deren Ordnungen anerkannt. Die Satzungen der Mitglieder dürfen zu dieser Satzung nicht im Widerspruch stehen.

(4) Ehrenmitglieder

Personen, die sich besondere Verdienste erworben haben, können auf Antrag des Präsidiums oder des Verbandsrates durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Die Ehrenmitglieder haben Sitz und beratende Funktion in der Mitgliederversammlung.     

(5) Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Erklärung oder durch Ausschluss.

Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er ist schriftlich bis zum 30. September des Jahres zu erklären.

 

§ 4       Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind berechtigt,

a)  die Wahrnehmung ihrer Interessen durch den WTB zu verlangen und die dem WTB zur Verfügung stehenden Einrichtungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nach den hierfür erlassenen Ordnungen zu nutzen,

b)  die Beratung des WTB in Anspruch zu nehmen,

c)  an den vom WTB durchgeführten Veranstaltungen und Wettkämpfen nach den Ausschreibungen unter Beachtung der Ordnungen und den danach getroffenen Festlegungen des Ausrichters teilzunehmen,

d)  an den vom WTB durchgeführten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen entsprechend dem Ausbildungsplan des WTB und den dazu erlassenen Ausschreibungen teilzunehmen.

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet,

a)  Beiträge und Umlagen fristgemäß zu entrichten,

b)  Präsidiumsmitglieder des WTB sowie Beauftragte des Präsidiums an ihren Mitgliederversammlungen ohne Stimmrecht teilnehmen zu lassen,

c)  an der Erfüllung der Aufgaben des WTB aktiv mitzuwirken und dessen Ansehen zu mehren,

d)  Satzung und die Ordnungen sowie die von den Organen des WTB gefassten Beschlüsse und die getroffenen Vereinbarungen, im Jugendbereich auch Beschlüsse der Organe der Westfälischen Turnerjugend, nachstehend WTJ genannt, zu befolgen,

e)  Dinge zu unterlassen, die für das Ansehen des WTB schädlich sind oder dem Verbandszweck zuwiderlaufen,

f)  Auflagen und Ersuchen des WTB rechtzeitig nachzukommen,

g)  Pflichtexemplare des Verbandsorgans kostenpflichtig zu beziehen. Näheres regelt die Beitrittsordnung,

h)  bei Streitfällen jeglicher Art mit anderen Mitgliedern und dem WTB den sich aus der Satzung und den Ordnungen ergebenden Verfahrensweg einzuhalten und sich den Entscheidungen des Rechtsausschusses zu unterwerfen und diese zu erfüllen.

(3) Die in § 4.2 unter c, d, e, f, aufgeführten Pflichten gelten auch für die Amtsträger und Mitarbeiter in Organen und Gremien des WTB.

 

§ 5       Beiträge

Zur Erfüllung der Aufgaben des WTB werden Beiträge erhoben; zusätzlich können Umlagen erhoben werden. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Beiträge werden auf der Grundlage der vom Verein im Vorjahr an den LSB NRW gemeldeten Mitgliederzahlen, für den WTB unter Turnen – Westfalen, erhoben.

Umlagen sind einmalige, von den Mitgliedern zu leistende Geldbeträge, deren Höhe nicht über dem Sechsfachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages liegen dürfen.

Näheres regelt die Beitragsordnung.

 

§ 6      Sanktionen

Das Präsidium kann gegenüber den Mitgliedern sowie den Amtsträgern folgende verbandsinterne Sanktionen verhängen:

a)  Verwarnung,

b)  Geldbuße,

c)  zeitlich befristeter Entzug der Mitgliedsrechte,

d)  zeitlich befristeter Entzug des Stimmrechts,

e)  Ausschluss aus dem WTB,

wenn ein Mitglied oder Amtsträger schuldhaft gegen die Satzung des WTB, dessen Ordnungen oder die Beschlüsse seiner Organe – im Jugendbereich auch Beschlüsse der Organe der Westfälischen Turnerjugend – verstößt oder die Beiträge und Umlagen trotz Mahnung nicht fristgerecht entrichtet.

Vor der Beschlussfassung über die Sanktion hat das betroffene Mitglied oder der betroffene Amtsträger im Präsidium ein Anhörungsrecht. Bei der Abstimmung jedoch kein Stimmrecht.

In Eilfällen ist das Präsidium berechtigt, vorläufige Maßnahmen zu verhängen. Gegen eine verhängte Sanktion ist Widerspruch beim Rechtsausschuss möglich.

Weitere Festlegungen zu Sanktionen sind in der Ordnung des Rechtsausschusses geregelt.

 

§ 7       Westfälische Turnerjugend (WTJ)

Die WTJ ist die Jugendorganisation des WTB. Die Kinder und Jugendlichen im Altersbereich bis 27 Jahre  und ihre gewählten Vertreterinnen bzw. Vertreter der Vereine im WTB bilden die WTJ.

Als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nach §75 SGB VIII führt und verwaltet sich die WTJ im Rahmen dieser Satzung selbstständig. Sie ist für die Planung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel der öffentlichen Hand und privaten Träger sowie der zugewiesenen Mittel des WTB zuständig.

Die WTJ gibt sich eine Jugendordnung, die nicht im Widerspruch zu dieser Satzung stehen darf.

Die in der Jugendordnung genannten Gremien entscheiden eigenständig. Bei diesen Entscheidungen ist die WTJ in die Gesamtverantwortung des WTB eingebunden.

 

§ 8     Verbandsorgane und Gremien

(1) Organe des WTB sind:

-    Mitgliederversammlung gem. § 9

-    Hauptausschuss gem. § 10

-    Präsidium gem. § 11

(2) Gremien sind:

-    Verbandsrat gem. § 12

-    Rechtsausschuss gem. § 15

-    Finanzausschuss § 16

-    Präsidialausschüsse

Zur Erledigung von Sonderaufgaben können die Organe Kommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen (nachfolgend als Gremien bezeichnet) zeitlich begrenzt einsetzen und deren Mitglieder berufen.

Für alle Organe und Gremien gelten die Turnordnung und die Rahmenordnung des WTB.

 

§ 9       Mitgliederversammlung / Landesturntag

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und wird gebildet aus:

-       Delegierten der Vereine,

-       Mitgliedern des Hauptausschusses gem. § 10,

-       20 Delegierten der WTJ,

-       Ehrenmitgliedern

(2) die Delegierten der Vereine und Abteilungen wie folgt:

-       für die ersten 500 Mitglieder zwei Delegierte

-       für weitere angefangene 500 Mitglieder ein/e weitere/r Delegierte/r.

Maßgebend ist die letzte Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes NRW.

(3) Die Delegierten der WTJ werden von der WTJ-Vollversammlung gewählt.

Sollte keine Wahl zustande kommen, erfolgt die Benennung durch den WTJ-Vorstand.

(4) Die Mitgliederversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen und tagt öffentlich, soweit sie nicht mit einfacher Mehrheit anders beschließt.

Sie wird vom Präsidium einberufen. Das Präsidium gibt Tagungsort und -zeit der Mitgliederversammlung mindestens sechs Wochen und die Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Tagung in Textform bekannt.

Die Einberufung erfolgt per E-Mail. Die Mitglieder der Mitgliederversammlung, von denen keine E-Mail-Adresse beim Verband hinterlegt ist, erhalten die Information mittels einfachen Briefes. Die Einberufung gilt als form- und fristgerecht, wenn diese nachweislich drei Werktage vor Ende der Bekanntgabefrist an die vom Mitglied der Mitgliederversammlung dem Verband bekanntgegebene E-Mail-Adresse bzw. Postanschrift versandt wurde. Fehlerhafte Adressen gehen zu Lasten der Mitglieder der Mitgliederversammlung.

Die jeweilige Frist wird auch durch Versendung eines Links per Mail mit Möglichkeit zum Herunterladen oder Ausdrucken entsprechender Daten gewahrt.

(5) Anträge

Mitglieder der Mitgliederversammlung können Anträge zur Mitgliederversammlung stellen. Diese müssen schriftlich in Textform gem. § 9.9 (8. Spiegelstrich) mit Begründung spätestens drei Wochen vor dem Tagungstermin beim Präsidium eingereicht sein. Der Versand an die Mitglieder der Mitgliederversammlung erfolgt dann mit der Tagesordnung.

(6) Vertreter außerordentlicher Mitglieder dürfen an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht.

(7) Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann das Präsidium einberufen. Es ist dazu verpflichtet, wenn 10 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe beantragen.

Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist spätestens vier Wochen vorher in Textform (wie unter § 9.4) unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.

(8) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

Weitere Details sind in der Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung beschrieben.

(9) Der Mitgliederversammlung obliegt die

-       Bestimmung der sportpolitischen Richtlinien für die Arbeit des WTB,

-       Entgegennahme von Berichten des Präsidiums und der Rechnungsprüfer. Diese Berichte sind in geeigneter Weise mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zuzuleiten,

-       Entlastung des Präsidiums,

-       Wahl der Präsidiumsmitglieder gem. § 11. 2  Ziffer 1 und 2,

-       Wahl der Mitglieder des Rechtsausschuss gem. § 15;

-       Wahl von Rechnungsprüfern oder Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Revision,

-       Beschlussfassung über den Finanzrahmenplan,

-       Beschlussfassung über Anträge,

-       Beschlussfassung über Satzung und die Ordnungen unter § 18 (3)a,

-       Beschlussfassung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern.        

(10) Die Prüfung der Geschäftsführung wird jährlich durch einen externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt, der durch die Mitgliederversammlung ausgewählt und vom geschäftsführenden Vorstand beauftragt wird.

(11) Über die Beschlüsse und Abstimmungen der Mitgliederversammlung/ des Landesturntages ist ein Protokoll aufzunehmen, welches vom Präsidenten und von einem/einer zuvor bestimmten Protokollführer/-in zu unterzeichnen ist.

 

§ 10     Hauptausschuss

(1) Den Hauptausschuss bilden:

-        der Verbandsrat

-       die Turngaue mit jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern, inkl. einer Jugendvertreterin/eines Jugendvertreters

-       Je drei Mitglieder der Präsidialausschüsse TURNEN, GYMWELT und Personalentwicklung

-       der/die Geschäftsführer/in der WTB-Fördergesellschaft (beratend)

-       drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der WTJ

-       die Vorsitzenden oder ein/e Vertreter/in der Sportarten und Fachgebiete

Gerätturnen

Rhythmische Sportgymnastik

Trampolinturnen

Rhönradturnen

Aerobic

Orientierungslauf

Sportakrobatik

Rope Skipping

Faustball

Prellball

Ringtennis

Korbball

Volleyball

Korfball

Indiaca

Völkerball

Leichtathletik

Schwimmen

Mehrkämpfe

Wandern

Schneesport

Ältere

Musik- und Spielmannswesen

Gymnastik / Tanz

Jedes Mitglied des Hauptausschusses hat eine Stimme.

(2) Aufgaben des Hauptausschusses sind:

-       Grundsatzentscheidungen in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen,

-       Genehmigung des Haushaltes und Verabschiedung des Jahresabschlusses,

-       Wahl von drei Mitgliedern des Finanzausschusses für 2 Jahre,

-       Berufung von Beauftragten der Sportarten und Fachgebiete auf deren Vorschlag,

-       Entscheidungen über die Einrichtung von Technischen Komitees,

-       Beschluss von Ordnungen gem. § 18 zu beschließen,

-       Festlegung von Ort und Termin der Landesturnfeste und der Mitgliederversammlungen.

(3) Vertreter/innen außerordentlicher Mitglieder dürfen an den Sitzungen teilnehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht. Einzelheiten werden in der Turnordnung geregelt.

 

§ 11     Präsidium

(1) Das Präsidium ist Führungsorgan des WTB. Es ist der Mitgliederversammlung verantwortlich.

(2) Das Präsidium bilden:

1. Präsidentin bzw. Präsident,

2. Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten für

2.1. Verbandsentwicklung (Vereine),

2.2. Finanzen,

2.3. Bildung

2.4.  Personalentwicklung, Gleichstellung und Gesellschaftspolitik,

2.5. Turnen  (Leistungssport, Wettkampfsport und Turnspiele),

2.6. Gymwelt  (Fitness-, Freizeit-, Breiten-, und Gesundheitssport),

3.    Sprecher/in der Turngaue (wird von den Vorsitzenden der Turngaue gewählt),

4.    Vorsitzende / Vorsitzender der WTJ,

5.    Geschäftsführer/in (beratend),

6.     Jugendsekretär/in (beratend)

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der o. g. Präsidiumsfunktionen ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Präsidiums.

Die Präsidiumsmitglieder gem. §11.2 werden jeweils im 2-jährigen alternierenden Rhythmus für jeweils 4 Jahre gewählt, beginnend mit den geraden Textziffern.

Für das Jahr 2017 gilt folgende Übergangsregelung: Die Präsidiumsfunktionen mit den ungeraden Textziffern werden nur für 2 Jahre gewählt.

Die Amtszeit der gewählten Vertreter/innen / Funktionen wird grundsätzlich auf 8 Jahre begrenzt.

(3) Die von der Mitgliederversammlung gewählten Personen (11.2 Ziffer 1; 2.1; 2.2;) und Ziffer 4 (gewählt von der WTJ-Vollversammlung) bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

Der Verband wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

(4) Dem Präsidium obliegen:

-       Festlegung der Verbandspolitik,

-       Entscheidungen über Grundsatzpositionen des WTB,

-       Aufsicht über die Einhaltung der in dieser Satzung und in den Ordnungen festgelegten Grundsätze durch alle Organe und Gremien sowie die Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger,

-       Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Hauptaus-schusses,

-       Bildung von Ausschüssen und Präsidialkommissionen,

-       Entscheidung über vorläufige Maßnahmen für Mitglieder der Organe und Gremien, bei Pflichtverletzungen gemäß § 4.2,

-       Verwaltung des Vermögens,

-       Aufstellung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes,

-       Einstellung und Entlassung der Geschäftsführung

Den Präsidiumsmitgliedern obliegt für ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich:

-       Führung der ihnen zugeordneten Aufgabenbereiche,

-       Vorsitz in den ihnen zugeordneten Kommissionen und Ausschüssen,

-       Entwickeln von Perspektiven,

-       Konzipieren und Koordinieren der praktischen Arbeit,

-       Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen,

-       Verwaltung der jeweiligen Haushalte.

Das Präsidium kann weitere Personen als kooptierte Mitglieder in die jeweils entsprechenden Organe und Gremien berufen.

 

§ 12     Verbandsrat

(1) Den Verbandsrat bilden:

-       die Mitglieder des Präsidiums gem. § 11.2

-       die Vorsitzenden der Turngaue oder deren Vertreter.

(2) Jedes Mitglied hat je eine Stimme.

(3) Der Verbandsrat bereitet landesverbandliche Angelegenheiten in fachlicher, organisatorischer oder finanzieller Art vor und leitet entsprechende Anträge an die zuständigen Gremien weiter.

Insbesondere obliegen ihm:

-       Koordination zwischen dem Präsidium und den Turngauen,

-       Vorbereitung verbandspolitischer Maßnahmen, die die Mitglieder betreffen,

-       Beratung von Vorlagen für die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss,

-       Beantragung der Ernennung von Ehrenmitgliedern.

 

§ 13     Geschäftsstelle

Der WTB unterhält eine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle unter Leitung der Geschäftsführung. Die Aufgaben sind in einer Dienstanweisung beschrieben.

 

§ 14     Datenschutz

Zur Wahrnehmung und zur Erfüllung seines Verbandszweckes ist der WTB berechtigt, die personenbezogenen Daten von Vereinsangehörigen zentral zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten sowie die Daten seiner angeschlossenen Gesellschaften zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben bereitzustellen.

Das Präsidium des WTB muss eine beauftragte Person für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen berufen.

Diese Person darf keinem Organ des WTB angehören, ist unabhängig sowie an keine Weisungen gebunden und arbeitet in enger Verbindung mit dem bzw. der Datenschutzbeauftragten des DTB.

Die Datenschutzordnung des DTB gilt entsprechend.

 

§ 15     Rechtsausschuss

(1) Der Rechtsausschuss ist im Rahmen der Verbandsautonomie zuständig:

-       bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Satzung und den Ordnungen des WTB, dessen Tätigkeit, den Beschlüssen der Organe des WTB, den von ihm getroffenen Vereinbarungen sowie der Mitgliedschaft der Turngaue zwischen dem WTB und den Turngauen, den Turngauen untereinander, zwischen den Organen des WTB untereinander sowie zwischen dem WTB und den Amtsträgerinnen bzw. Amtsträgern bzw. den Organen des WTB entstehen,

-       als letzte Instanz in allen Streitigkeiten, sofern diese Satzung, die Ordnungen des WTB oder die Satzungen bzw. Ordnungen der Turngaue dies vorsehen und der darin geregelte Rechtsweg ausgeschöpft ist.

(2) Der Rechtsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und fünf Stellvertretern/innen. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Sie sollen lebens- und verbandserfahrene Personen sein und dürfen nicht den Organen des WTB angehören.

Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses müssen ein abgeschlossenes juristisches Studium haben und mindestens 40 Jahre alt sein.

Mitglieder des Rechtsausschusses können nicht abgewählt werden, ihre Amtszeit endet durch Verzicht; laufende Verfahren werden zu Ende geführt.

Die weiteren Regelungen ergeben sich aus der Ordnung für den Rechtsausschuss.

 

§ 16     Finanzausschuss

(1) Den Finanzausschuss bilden:

-       Vizepräsident/in Finanzen als Vorsitzende/r,

-       Vizepräsident/in Verbandsentwicklung,

-       Vorsitzende/r der Turnerjugend,

-       drei vom Hauptausschuss gewählte Personen,

-       Geschäftsführer/in (beratend).

(2) Der Finanzausschuss berät das Präsidium bei der Wirtschaftsführung einschließlich  der Aufstellung des Haushaltsplanes und der Vermögensverwaltung des WTB

 

§ 17     Anti-Doping-Bestimmung

Der WTB wendet zur Umsetzung seiner Anti-Doping-Bestimmungen in Satzung und Ordnungen die folgenden Bestimmungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung an und nimmt am entsprechenden Doping-Kontrollsystem teil: - das Regelwerk der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA),

- das Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), insbesondere der Standard für Meldepflichten als Bestandteil des Regelwerks,

- das Regelwerk der internationalen Verbände, deren Mitglied der DTB ist.

Die NADA, der DTB und die internationalen Fachverbände, deren Mitglied der DTB ist, sind berechtigt, Dopingkontrollen während und außerhalb des Wettkampfes, auch unangemeldet, durchzuführen.

Das Präsidium des WTB beruft eine/n Beauftragte/n für die Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen. Diese/r Beauftragte darf keinem Organ des WTB angehören, ist unabhängig und an keine Weisungen gebunden und arbeitet in enger Verbindung mit der Anti-Doping-Kommission des DTB.

Es gelten die in der DTB-Satzung beschriebenen Verfahrensregeln.

 

§ 18     Ordnungen

(1) Der WTB gibt sich Verbandsordnungen zur Regelung des internen Verbandslebens.

(2) Die Jugendordnung der Westfälischen Turnerjugend ist Bestandteil dieser Satzung und darf nicht im Widerspruch zu dieser stehen.

(3) Folgende Verbandsordnungen können u.a. erlassen werden und haben satzungsergänzenden Charakter, sie werden nicht in das Vereinsregister eingetragen:

a.  Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

b.  Ordnung des Rechtsausschusses,

c.  Turnordnung und Rahmenordnung (Ordnung für die fachliche Arbeit),

d.  Finanzordnung,

e.  Ehrenordnung,

f.   Beitrittsordnung,

g.  Beitragsordnung,

h.  Ordnungen der Sportarten und Fachgebiete.

(3) Für den Erlass, Änderung und Aufhebung der Verbandsordnungen b) – h) ist der Hauptausschuss zuständig.

 

§ 19     Änderung der Satzung

Änderungen der Satzung können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Anträge dazu müssen in vollem Wortlaut gleichzeitig mit der Tagesordnung bekannt gemacht werden.

Satzungsänderungen aufgrund von Auflagen des Registergerichts oder anderer Behörden, sowie redaktionelle Änderungen können vom Präsidium veranlasst werden.

 

§ 20     Auflösung des WTB

Die Auflösung des WTB kann nur eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen beschließen.

Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

Bei Auflösung des WTB oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den Deutschen Turner-Bund e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 06.11.2016 neu gefasst und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft, jedoch frühestens zur nächsten Mitgliederversammlung.

WTB Geschäftsstelle

über den WTB

Mit über 300.000 Mitgliedern in über 1.100 Vereinen ist der Westfälische Turnerbund (WTB) zusammen mit dem Rheinischen Turnerbund (RTB) der zweitgrößte Fachverband in Nordrhein-Westfalen und ist somit einer der größten Verbände für Turnen, Leistungssport, Sport und Spiel, Bewegung, Gymnastik, Freizeit, Gesundheit, Gemeinschaft und Kultur in Deutschland. Der WTB ist ein moderner Sportfachverband, der sich aus seiner turnerischen Tradition heraus innovativ den Anforderungen der Zukunft stellt.

Mit seinen zehn Turngauen ist er Mitglied im Deutschen Turner-Bund und darüber hinaus als zweitgrößter Sportfachverband in NRW  Mitglied im LandesSportBund.

Vielfältiges Angebot

Das vielfältige Aus- und Weiterbildungsprogramm ist das zentrale Dienstleistungsangebot des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedsvereinen. Desweiteren verfügt er im Bereich Wettkampfsport über ein umfangreiches Angebot für seine Vereine und veranstaltet in regelmäßigen Abständen Landeskinder- und Landesturnfeste mit bis zu 10.000 Teilnehmern. Bei den Internationalen Deutschen Turnfesten ist er als Partner des DTB vertreten und eingebunden.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle und Verwaltung befindet sich in der verbandseigenen Landesturnschule in Hamm/Oberwerries.

Sportschule und Tagungszentrum

Die Landesturnschule Oberwerries versteht sich sowohl als Sportschule als auch als modernes Tagungszentrum. Nicht nur Vereine und Sportorganisationen finden hier ideale Bedingungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Gut ausgestatttete Seminarräume bieten zudem großen Unternehmen und Firmen gute Gelegenheit, ihre Sitzung, Tagung oder ihr Event in tollem Ambiente durchzuführen. Übernachtet werden kann in einem der 50 ruhigen Zimmer.

Die verbandseigene Küche bietet für alle Veranstaltungen Verpflegung in Form von Frühstück, Halb- oder Vollpension an.

Turngaue und Bildungsregionen im WTB

Der Westfälische Turnerbund setzt sich zusammen aus 10 Turngauen.

2010 haben sich die Turngaue zu den vier Bildungsregionen Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, Ruhr und Süd-Westfalen zusammen geschlossen und arbeiten schwerpunktmäßig im Bereich der Qualifizierung gemeinsam.

Ansprechpartner der Turngaue

 

Turngau Emscher-Ruhr
Hellweg-Märkischer Turngau
Lenne-Volme Turngau
Lippischer Turngau
Märkischer Turngau
Turngau Minden-Ravensberg
Turngau Münsterland
Turngau Ostwestfalen
Sauerländer Turngau
Siegerland Turngau

 

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Die Anfänge dieses in Deutschland bis heute einmaligen Sozialwerkes liegen im ausgehenden 20. Jahrhundert, als C.V. Schloer am 25. Oktober 1896 die nach ihm benannte Stiftung ins Leben rief, um "unbemittelten Turngenossen in Notfällen außergewöhnliche Hilfe zu gewähren". Seitdem ist der Gedanke der Selbsthilfe in der westfälischen Turnbewegung stark verankert.

Westfälische Turnerjugend

Kinder und Jugendliche im Westfälischen Turnerbund

Etwa die Hälfte der 341.000 Mitglieder des WTB sind Kinder, Jugendliche und junge Menschen; sie bilden die Westfälische Turnerjugend (WTJ).

Sie ist wie die Deutsche Turnerjugend für den Deutschen Turnerbund DTB die eigenständige Kinder- und Jugendorganisation des Westfälischen Turnerbundes WTB.

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Organe des WTB sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Hauptausschuss
  • Präsidium

Gremien sind:

  • Verbandsrat
  • Rechtsausschuss
  • Finanzausschus
  • Präsidialausschüsse

Mitgliederversammlung / Landesturntag

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und wird gebildet aus:

  • Delegierten der Vereine
  • Mitgliedern des Hauptausschusses
  • 20 Delegierten der WTJ
  • Ehrenmitgliedern

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist das zweithöchste Organ des Verbandes.

Den Hauptausschuss bilden:

  • der Verbandsrat
  • die Turngaue mit jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern, inkl. einer Jugendvertreterin/eines Jugendvertreters
  • je drei Mitglieder der Präsidialausschüsse TURNEN, GYMWELT und Personalentwicklung
  • der/die Geschäftsführer/in der WTB-Fördergesellschaft (beratend)
  • drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der WTJ
  • die Vorsitzenden oder ein/e Vertreter/in der Sportarten und Fachgebiete

Präsidium

Das Präsidium ist Führungsorgan des WTB. Es ist der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Das Präsidium bilden:

1. Präsidentin bzw. Präsident,

2. Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten für

2.1. Verbandsentwicklung (Vereine),

2.2. Finanzen,

2.3. Bildung

2.4. Personalentwicklung, Gleichstellung und Gesellschaftspolitik,

2.5. Turnen (Leistungssport, Wettkampfsport und Turnspiele),

2.6. Gymwelt (Fitness-, Freizeit-, Breiten-, und Gesundheitssport),

3. Sprecher/in der Turngaue (wird von den Vorsitzenden der Turngaue gewählt),

4. Vorsitzende / Vorsitzender der WTJ,

5. Geschäftsführer/in (beratend),

6. Jugendsekretär/in (beratend)

Verbandsrat

Der Verbandsrat bereitet landesverbandliche Angelegenheiten in fachlicher, organisatorischer oder finanzieller Art vor und leitet entsprechende Anträge an die zuständigen Gremien weiter.

Den Verbandsrat bilden:

  • die Mitglieder des Präsidiums
  • die Vorsitzenden der Turngaue oder deren Vertreter.

 

Arbeitsfelder & Marken

Der Westfälische Turnerbund orientiert sich in seiner Arbeit für seine Mitgliedsvereine und Turngaue an dem innovativen Markenkonzept des Deutschen Turner-Bundes. In folgenden drei Schwerpunktbereichen ist der Verband tätig:

 

Gymwelt

Die Dachmarke GYMWELT bündelt im Turnen systematisch eine Vielzahl von Angeboten. Der WTB hat beschlossen, dass diese „Dachmarke“ auch in der Kommunikation übernommen wird.
Der Begriff GYMWELT vereint die Welt der Gymnastik und die Vielseitigkeit des Turnens. Die GYMWELT-Angebote weisen einen breitensportlichen und freizeitsportlichen Charakter mit gymnastischen und vielseitigen Elementen des Turnens auf. Motive für die Teilnahme an GYMWELT-Angeboten können sein: Fitness und Gesundheit, Naturerfahrung, Gemeinschaft sowie Körperformung und Ausdruck. Die Angebote innerhalb der GYMWELT können fünf Bereichen zugeordnet werden:

  • Fitnesssport
  • Gesundheitssport
  • Natursport
  • Bewegungskunst & Turnartistik
  • Rhythmik, Tanz & Vorführung

 

Kinderturnen

Das KINDERTURNEN umfasst die Bereiche

  • Eltern-Kind-Turnen (2-4 Jahre)
  • Kleinkinderturnen (4-6 Jahre)
  • Kinderturnen (6-10 Jahre).

 

Turnen

Unter dem Begriff TURNEN werden folgende Disziplinen geführt:

die drei olympischen Sportarten

  • Gerätturnen
  • Trampolinturnen
  • Rhythmische Sportgymnastik
  • sowie das Rhönradturnen

Satzung des Verbandes

Die Ziele und Aufgaben des Verbandes sind in seiner Satzung festgehalten.

 Hier geht es zur aktuellen Satzung des Westfälischen Turnerbundes e.V., verabschiedet auf dem Landesturntag 2013.

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Der Westfälische Turnerbund orientiert sich in seiner Arbeit für seine Mitgliedsvereine und Turngaue an dem innovativen Markenkonzept des Deutschen Turner-Bundes. In folgenden drei Schwerpunktbereichen ist der Verband tätig Turnen, Kinderturnen und Gymwelt. Die zahlreichen Sportarten ergänzen das Angebot.

Satzung des Verbandes

Die Ziele und Aufgaben des Verbandes sind in seiner Satzung festgehalten. Die Satzung zum Download finden Sie unter   pdf Satzung des Westfälischen Turnerbundes e.V. (409 KB) .

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Den Hauptausschuss bilden

  • der Verbandsrat
  • die Turngaue mit jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern, inkl. einer Jugendvertreterin/eines Jugendvertreters
  • je drei Mitglieder der Präsidialausschüsse TURNEN, GYMWELT und Personalentwicklung
  • der/die Geschäftsführer/in der WTB-Fördergesellschaft (beratend)
  • drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der WTJ
  • die Vorsitzenden oder ein/e Vertreter/in der Sportarten und Fachgebiete: Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik,Trampolinturnen, Rhönradturnen, Aerobic, Orientierungslauf, Sportakrobatik, Rope Skipping, Faustball, Prellball, Ringtennis, Korbball, Volleyball, Korfball, Indiaca, Völkerball, Leichtathletik, Schwimmen, Mehrkämpfe, Wandern, Schneesport, Ältere, Musik- und Spielmannswesen, Gymnastik / Tanz

Jedes Mitglied des Hauptausschusses hat eine Stimme.

Aufgaben des Hauptausschusses sind:

  • Grundsatzentscheidungen in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen,
  • Genehmigung des Haushaltes und Verabschiedung des Jahresabschlusses,
  • Wahl von drei Mitgliedern des Finanzausschusses für 2 Jahre,
  • Berufung von Beauftragten der Sportarten und Fachgebiete auf deren Vorschlag,
  • Entscheidungen über die Einrichtung von Technischen Komitees,
  • Beschluss von Ordnungen gem. § 18 zu beschließen,
  • Festlegung von Ort und Termin der Landesturnfeste und der Mitgliederversammlungen.

 

Vertreter/innen außerordentlicher Mitglieder dürfen an den Sitzungen teilnehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht. Einzelheiten werden in der Turnordnung geregelt.

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Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen

Anmeldeverfahren
Anmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich oder online erfolgen. Die Eingangsvoraussetzungen sind der Anmeldung beizulegen bzw. bei Online-Anmeldungen per Post nachzusenden. Jede schriftliche Anmeldung ist verbindlich und wird in postalischer Reihenfolge bearbeitet. Ist ein Lehrgang ausgebucht, werden die nachfolgenden Anmeldungen in einer Warteliste geführt. Meldet ein Verein mehrere Personen zu einem Lehrgang an, können evtl. nicht alle Meldungen berücksichtigt werden.
Nach Eingang erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und ca.10 Tage vor Beginn weitere wichtige Informationen. Die Unterlagen können per E-Mail und/oder per Post verschickt werden. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug im SEPA-Lastschriftverfahren.

SEPA-Lastschrift:
Die Einzugsermächtigung(SEPA-Mandant) des Westfälischen Turnerbundes bitte ausfüllen, unterschreiben und an die WTB-Geschäftsstelle senden. Das Formular finden Sie im Internet unter: www.wtb.de
Bei Online-Buchungen über das GymNet erfolgt die Zustimmung zur Einzugsermächtigung mit dem Buchungsabschluss.
Das Datum des Lastschrifteinzuges wird mind. 2 Tage vor Fälligkeit angekündigt oder auf dem Anmeldeformular bekannt gegeben (Prenotifikation). Die Vorab-Ankündigungsfrist gilt auch für Online-Meldungen.

Wird eine Rechnung mit abweichender Rechnungsanschrift gewünscht, ist bei der Online- als auch bei der schriftlichen Buchung die genaue Rechnungsadresse anzugeben. Nachträgliche Änderungen können nur bis mind. 10 Tage vor der Maßnahme berücksichtigt werden.

Online-Anmeldung
Unter www.wtb.de oder www.events.dtb-gymnet.de können Sie sich online anmelden.

Verfügen Sie noch nicht über ein Einzelmelder-Login, gelangen Sie über den Button „Anmelden“ zur Neuregistrierung. Ihr Passwort erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden per Mail. Danach können Sie mit der Online-Meldung beginnen.

Event buchen
Sie haben die Möglichkeit, sich als Einzelmelder für ein Event einzubuchen oder als Vereinsmelder gleich mehrere Personen anzumelden.

Buchungsschritte für Einzelmelder:
Teilnehmerbeitrag buchen / gewünschte Leistungen buchen / Bestellübersicht: Rechts neben der Buchungsmaske sind ihre aktuell gebuchten Leistungen und Kosten aufgelistet. /Rechts unten auf den roten Button „Zur Kasse“ klicken. Sind Sie bereits eingeloggt, sehen Sie rechts ihre aktuell gebuchten Leistungen und Kosten. Sonst haben Sie hier die Möglichkeit, sich ins Gymnet einzuloggen. Unter Zahlungsabwicklung kontrollieren Sie die Rechnungsanschrift und geben Ihre Kontoverbindung an. Wichtig: Beim Lastschriftverfahren werden nur noch IBAN und BIC akzeptiert, nicht mehr Kontonummer und BLZ! Für alle GymNet-Bestandskunden wurden die Bankverbindung bereits in IBAN und BIC umgewandelt. / Akzeptieren Sie die AGBs. Klicken Sie auf den Button „Weiter“ und überprüfen Sie Ihre Daten. Mit einem Klick auf den roten Button „Kostenpflichtig bestellen“ schließen Sie die Buchung ab.

Adressänderung im Gymnet
Jede Person, die ein Einzelmelder-Login besitzt, sollte seine Daten regelmäßig kontrollieren und ggfs. aktualisieren. Jeglicher Schriftverkehr verläuft über die im Login hinterlegte E-Mail-Adresse.

Teilnahmegebühr/Gymcard/Frühbucherrabatt
Es werden ab 2015 nur noch 2 unterschiedliche Gebühren erhoben.

• Gymcard-Preis: Mit der Gymcard erhalten alle Übungsleiter, Trainer, Vorstandsmitglieder, ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter in Turnvereinen, Turnabteilungen und Turngruppen bei den Teilnahmegebühren Preisvorteile von bis zu 50 % Rabatt. Der Gymcard-Preis wird nur gewährt, wenn die Gymcard bei der Anmeldung bereits im System hinterlegt ist.
Die Gymcard kann kostenfrei bestellt werden unter www.gymcard.de

• Regulärer Preis: Alle Interessierten Personen, Institutionen ohne Gymcard

• Frühbucherrabatt: Für viele Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der DTB- und WTB-Akademie wird ab 2015 ein attraktiver Frühbucherrabatt gewährt. Der Frühbucherrabatt gilt für Anmeldungen, die bis zum 28.02.2015 (Poststempel/Online-Eingang) eingegangen sind.

Wichtige Hinweise

  • Die Vereinszugehörigkeit ist durch den Vereinsstempel auf dem schriftlichen Anmeldeformular nachzuweisen. Bei Online-Anmeldungen wird der Nachweis nachträglich angefordert.
  • Teilnehmer aus anderen Vereinen, Verbänden oder Institutionen, die nicht Mitglied im DTB/WTB sind, kommen auf eine Warteliste. Bei freien Kapazitäten werden diese Personen über eine mögliche Teilnahme informiert.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) den Termin und/oder Ort der Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmer erhält die gezahlte Gebühr zurück bzw. kann an einer Ersatzveranstaltung teilnehmen. Änderungen im Zeitablauf bleiben dem Veranstalter vorbehalten. In Einzelfällen (z.B. bei Erkrankung) kann der Veranstalter die Leitung bzw. den Referenten eines Lehrganges ändern.

Rücktrittsregelung

Jeder Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt bis zum 36. Tag vor der Maßnahme ist eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Teilnehmergebühr zu entrichten. Bei Rücktritt vom 35. bis zum 15. Tag vor der Maßnahme ist eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr fällig und ab dem 14. Tag sind 90% der Teilnahmegebühr zu entrichten.

Bei Nichtteilnahme wird die gezahlte Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests reduziert sich ab dem 14. Tag die Stornogebühr auf 50%.

Fehlzeiten
In Lehrgängen zum Lizenzerwerb und -verlängerung gilt: In allen Maßnahmen mit 8 bzw. 15 LE sind Fehlzeiten nicht zulässig. In allen Ausbildungslehrgängen sind begründete Fehlzeiten nach Absprache möglich, dürfen jedoch nicht mehr als 10% der Ausbildungsdauer betragen.

Unterkunft / Verpflegung in der Landesturnschule Oberwerries
Die Übernachtung erfolgt in der Regel in Zwei-Bett-Zimmern. Einzelzimmer können bei freien Kapazitäten gegen einen Aufpreis von 10,– / Übernachtung gebucht werden.
In Lehrgängen mit ausgeschriebener Verpflegung erhalten die Teilnehmer eine Vollverpflegung, die Frühstück, Mittagessen und Abendessen umfasst.

Haftung
Der Westfälische Turnerbund haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Westfälischen Turnerbundes verwendet werden.

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Kontakt

Westfälischer Turnerbund e.V.
Zum Schloss Oberwerries
59073 Hamm

Telefon: 02388 / 30000-0
Telefax: 02388 / 30000-45

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.wtb.de

Vereinsregister-Nr. 609 | Steuer-ID-Nr. DE 125 22022 8

Vorstand im Sinne des §26 BGB

  • Manfred Hagedorn (WTB-Präsident)
  • Oliver Rabe (Vizepräsident Verbandsentwicklung, Vereine)
  • Uwe Goclik (Vizepräsident Finanzen)
  • Heike Offermann (Vorsitzende Turnerjugend)

Redaktion

Geschäftsstelle Westfälischer Turnerbund e.V.

Haftungsausschluss

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